Unterrichtsvormittag 8.15 – 13.00 Uhr | Ganztagsangebote 13.00 – 15.15 Uhr |
Schritt 1: Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler (ggf. Festlegung von Erziehungsmaßnahmen) Bei Wiederholung oder ähnlichen Regelverstößen: Gespräch mit den Erziehungs-berechtigten (ggf. Festlegung weiterer Erziehungsmaßnahmen und Anfertigung eines Gesprächsprotokolls zur Ablage in der Schülerakte) Bei erneuter Wiederholung oder ähnlichen Regelverstößen: Klassenkonferenz mit Festlegung von Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen und Anfertigung eines Gesprächs-protokolls zur Ablage im Klassen-konferenzordner (Sekretariat) | Schritt 1: Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler (ggf. Festlegung von Erziehungsmaßnahmen) Bei Wiederholung oder ähnlichen Regelverstößen: Information der Erziehungsberechtigten über IServ durch Versendung eines Dokumentationsblattes sowie Androhung des Ausschlusses von der Teilnahme am Ganztagsangebot (Ablage des Dokumentationsblattes in der Schülerakte) Bei erneuter Wiederholung oder ähnlichen Regelverstößen: Ausschluss von der Teilnahme am Ganztagsangebot bis zum Ende des Halbjahres und Versendung eines entsprechenden Briefes an die Erziehungsberechtigten (Sekretariat) sowie Ablage einer Kopie des Briefes in der Schülerakte |
Bei schwerwiegenden Regelverstößen ist ein Überspringen des ersten und / oder des zweiten Schrittes möglich. |
Stand: 01 / 24