Förderkonzept


  1. Einleitung

In die Schule Rathausstraße gehen alle Kinder aus dem festgelegten Schulbezirk. Sie ist „Eine Schule für alle Kinder“. Diese Kinder stammen aus sehr unterschiedlichen Milieus (hinsichtlich Familie, Wohnsituation, Einkommen, Migrationshintergrund, Bildungsnähe, oder -ferne), wobei nach neueren wissenschaftlichen nationalen und internationalen Studien besonders in Deutschland Migrationshintergrund und geringes Einkommen dominante Faktoren sind, die nach wie vor den Bildungserfolg eines Kindes entscheidend beeinflussen.

Es gibt in der Schule eine zu fördernde Anzahl von Schülerinnen und Schülern (ausländische Kinder, Kinder mit Migrationshintergrund, Zuwanderer bzw. Asylbewerber ohne Deutschkenntnisse usw.) von insgesamt 40% bei Hinzurechnung deutscher Schüler mit Migrationshintergrund kann die Zahl je nach statistischer Erfassung noch höher liegen.

Neben der GS Pestalozzistraße und der GS Im Langen Feld liegt die Schule Rathausstraße von den sieben Grundschulen in Laatzen beim Förderbedarf an dritter Stelle. Allein an der Sprachförderung vor der Einschulung in den beiden Kindergärten St. Mathilde und An der Masch nahmen in den letzten Jahren stets mindestens 20 Kinder teil, Tendenz ansteigend, die anschließend in die Grundschule eingeschult wurden und die teilweise weiteren Förderbedarf haben.

Der Förderbedarf von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunfts-sprache zum Erwerb und zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse sowie zum Erwerb der Pflichtfremdsprache Englisch ist u.a. durch Zuzug von Asylbewerbern ebenfalls gestiegen.

Daneben erfordern die o.g. Veränderungen über den Erwerb und die Verbesserung der deutschen Sprache hinaus eine erhöhte Berücksichtigung zusätzlicher Verhaltensauffälligkeiten und anderer besonderer Lernerschwernisse sowie sozialer Benachteiligung. Besonderer Förderbedarf ergibt sich in Lern-gruppen mit inklusiv zu beschulenden Kindern.

  • Leitidee unseres Förderkonzepts

Alle Schülerinnen und Schüler sollen unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lernmöglichkeiten in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, in ihrem sozialen Ver- halten und anderen Fähigkeiten (künstlerisch, musisch, sportlich, gesundheitlich und kognitiv) gefördert und gefordert werden und Lernfreude entwickeln.

  • Beschreibung der individuellen Lernstände

Lernausgangslage:
Zwischen der Grundschule und den Kitas besteht eine enge Kooperation. Frühzeitig finden regelmäßige Gespräche zwischen Lehrkräften und Erziehungskräften statt. Während des Kita-Aufenthalts fertigen die Erziehungs-kräfte Dokumentationsbögen für jedes einzelne Kind an. Diese Dokumentations-bögen bieten den Lehrkräften beim Übergang in die Schule einen ersten schriftlich festgehaltenen Einblick in die Lernentwicklung des Kindes. Die
Sprachstandsfeststellungen im Jahr vor der Einschulung sollen Förderbedürfnisse im sprachlichen Bereich ermitteln, so dass gegebenenfalls vor Schuleintritt Fördermaßnahmen stattfinden können. Auf diese Weise schaffen Schule und Kita für jedes Kind eine bestmögliche Lernausgangslage zum Beginn der Schulzeit.


Lernstandserhebung:
In den jeweiligen Fächern bzw. Lehrgängen werden entsprechend dem erarbeiteten Lernstoff Lernstandserhebungen durchgeführt. Dies erfolgt z.B. in Form von schriftlichen oder mündlichen Leistungsüberprüfungen. Zusätzlich
wird der Lernentwicklungsstand festgestellt, indem die Lehrkräfte auf Grundlage ihrer Beobachtung die einzelnen Kinder in Abhängigkeit zur restlichen Lerngruppe einschätzen und ihre Ergebnisse in vorbereiteten Ordnern dokumentieren.
In regelmäßigen Abständen finden beratende Gespräche mit den Kindern und deren Eltern statt, ggf. mit Dritten (z.B. Therapeuten, Psychologen und Mitarbeitern des Jugendamts). Im dritten Schuljahr finden in den Bereichen Deutsch (Lesen und Schreiben) sowie Mathematik Vergleichsarbeiten statt. An dieser Stelle bietet sich die Möglichkeit, die Ergebnisse der bisherigen Förder- und Forderbemühungen vor dem Hintergrund einer größeren Vergleichsgruppe standardisiert auszuwerten.

  • Umsetzung des Konzeptes

Zur Umsetzung des Förderkonzepts finden in erster Linie differenzierende Maßnahmen während des regulären Unterrichts statt (z.B. Partnerarbeit, Gruppenarbeit, Wochenplanarbeit, Stationslernen, Einsatz von differenzierendem  Material). Unter günstigen Verhältnissen lassen sich manche Lernbedürfnisse bereits im Klassenverband befriedigen. In vielen Fällen sind darüber hinaus jedoch weitere Maßnahmen erforderlich. Inklusive Beschulung wegen sprachlicher Defizite zugewanderter Kinder erfordert es, ein erhöhtes Gewicht auf zieldifferente Fördermaßnahmen zu legen. Auch Schülerinnen und Schüler mit erhöhten Förderbedürfnissen können Förderungen in Einzel- und Kleingruppen erhalten oder an speziellen Förderkursen im Nachmittagsbereich teilnehmen. Als Grundlage für alle Fördermaßnahmen wird ein Förderplan erstellt. Dieser beinhaltet:

  • Förderziel
  • Maßnahmen der Schule
  • Maßnahmen der Eltern
  • Zeitrahmen
  • Überprüfung
  • Fortschreibung

   Bei Kindern mit einem erhöhten Förderbedarf besteht die Möglichkeit, probeweise  
   bzw. langfristig am Unterricht der höheren Jahrgangsstufe teilzunehmen.

Plan zur Umsetzung des Förderkonzepts

Jahr- gangFachbereichInhaltDauerUmfang
0Deutsch
„Fit in Deutsch“
Im Jahr vor der Einschulung erhalten die Kinder bei mangelnden sprachlichen Fähigkeiten Sprachförder- unterricht1 Schuljahr1 Stunde pro Kind
1 – 4LernenBegleitende Förderschullehrkraft im Regelunterricht1 Schulhalbjahr2 Stunden pro Klasse
1 – 4DeutschAufarbeiten von Defiziten1 Schulhalbjahr1 Stunde pro Klasse
1 – 4MathematikAufarbeiten von Defiziten1 Schulhalbjahr1 Stunde pro Klasse
1 – 4DeutschDeutschförderung für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache1 Schulhalbjahr5 Stunden pro Woche
1 – 4ReligionSchülerinnen und Schüler, welche nicht am Religions- unterricht teilnehmen erhalten nach Möglichkeit Förderstunden1 Schulhalbjahr2 Stunden pro Jahrgang

Stand: 11/2015