Das nachfolgende Konzept regelt Grundsätze für die Kommunikation mit Lehrkräften und Mitarbeitern der Schule Rathausstraße.
Beschwerden, Problemstellungen, Kritik:
Möglichst unverzügliche Mitteilung an die betreffende Mitarbeiterin bzw. den
betreffenden Mitarbeiter oder die betreffende Lehrkraft.
Sollte keine Lösung möglich sein:
Unverzügliche Mitteilung an die Klassenleitung bzw. an die Fachkonferenzleitung.
Sollte weiterhin keine Lösung möglich sein:
Unverzügliche Mitteilung an die Schulleitung.
Konnte keine Abhilfe oder Lösung auf den vorigen Ebenen erzielt werden:
Mitteilung an die Landesschulbehörde.
Wichtig ist, dass jede Stufe des Instanzenweges sorgfältig dokumentiert und möglichst von allen Parteien durch eine Unterschrift beglaubigt wird!
Ausnahmen:
Eine Verkürzung des Instanzenweges ist in Ausnahmesituationen möglich.
Ausnahmesituationen sind z.B.:
- schwerwiegende Dienstpflichtverletzungen
- körperliche Gewalttätigkeiten
- sexuelle Übergriffe
In solchen Ausnahmesituationen kann der Instanzenweg verkürzt und die Schulleitung sofort informiert werden.
Bitte beachten Sie:
Beschwerden, Problemstellungen oder Kritik dürfen außer vom Schulpersonal nicht an Kinder gerichtet werden!