Instanzenweg

Das nachfolgende Konzept regelt Grundsätze für die Kommunikation mit Lehrkräften und Mitarbeitern der Schule Rathausstraße.

Ÿ Beschwerden, Problemstellungen, Kritik:

   Möglichst unverzügliche Mitteilung an die betreffende Mitarbeiterin bzw. den
   betreffenden Mitarbeiter oder die betreffende Lehrkraft.

Ÿ Sollte keine Lösung möglich sein:

   Unverzügliche Mitteilung an die Klassenleitung bzw. an die Fachkonferenzleitung.

Ÿ Sollte weiterhin keine Lösung möglich sein:

   Unverzügliche Mitteilung an die Schulleitung.

Ÿ Konnte keine Abhilfe oder Lösung auf den vorigen Ebenen erzielt werden:
  
Mitteilung an die Landesschulbehörde.

Wichtig ist, dass jede Stufe des Instanzenweges sorgfältig dokumentiert und möglichst von allen Parteien durch eine Unterschrift beglaubigt wird!

Ausnahmen:

Eine Verkürzung des Instanzenweges ist in Ausnahmesituationen möglich.

Ausnahmesituationen sind z.B.:

  • schwerwiegende Dienstpflichtverletzungen
  • körperliche Gewalttätigkeiten
  • sexuelle Übergriffe

In solchen Ausnahmesituationen kann der Instanzenweg verkürzt und die Schulleitung sofort informiert werden.

Bitte beachten Sie:

Beschwerden, Problemstellungen oder Kritik dürfen außer vom Schulpersonal nicht an Kinder gerichtet werden!